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Deutscher Musikrat

DMR PM Musikclubs sind Kulturorte! Referentenentwurf zur neuen Baunutzungsverordnung versäumt die Chance auf Klarstellung.

Berlin, 21.08.2024

Pressemitteilung


Musikclubs sind Kulturorte! Referentenentwurf zur neuen Baunutzungsverordnung versäumt die Chance auf Klarstellung.


Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Ende Juli 2024 einen Entwurf für die Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) veröffentlicht und eine Länder- und Verbändeanhörung dazu gestartet. Der Deutsche Musikrat hat in einer Stellungnahme an das Ministerium kritisiert: Obwohl inzwischen auch gesetzgeberisch weitgehend Konsens besteht, dass kuratierte Musikclubs uneingeschränkt als Kulturstätten einzuordnen sind, bringen die neuen Regelungen in der BauNVO kaum Verbesserungen der schwierigen Situation für Musikclubs.

Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates: „Musikclubs mit kuratiertem Programm sind Lebenskultur für viele Millionen Menschen jährlich und Teil der kulturellen Vielfalt Deutschlands – daher muss das Baurecht die Clubkultur ermöglichen und fördern! Doch im Entwurf der neuen BauNVO werden Musikclubs und die Clubkultur als Kulturinstitutionen ‚zweiter Klasse‘ manifestiert und nicht mit anderen Kulturstätten, wie Opern, Theatern und Konzerthäusern, gleichgestellt. Der Deutsche Musikrat plädiert daher dafür, diese Sonderbehandlung von kuratierten Musikclubs im Gesetzesentwurf zu unterlassen und sie mit Kulturorten gleichzustellen. Mögliche örtliche Schallkonflikte sollten flexibel auf der Ebene der kommunalen Planungshoheit behandelt und gelöst werden. Denn Musikclubs sind Experimentier-, Bildungs- und Begegnungsräume für gemischte Quartiere. Sie sind wichtige Treffpunkte nicht nur in großstädtischen Umgebungen, sondern auch in kleineren und mittleren Städten und im ländlichen Raum.“

Der Deutsche Bundestag forderte im Entschließungsantrag vom Mai 2021 parteiübergreifend durch alle demokratischen Fraktionen unter Punkt 9., „dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden”. Dies wurde auch durch den Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien im November 2021 bekräftigt: „Wir erkennen für Clubs und Livemusikspielstätten ihren kulturellen Bezug an.” Der aktuelle Entwurf der BauNVO wird diesen Forderungen nicht gerecht.

Berlin, 21. August 2024

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